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Mutterschutz: Auswirkungen eines Beschäftigungsverbots auf die Entgeltzahlung

Der behandelnde Arzt kann für eine werdende Mutter ein Beschäftigungsverbot ausstellen, sofern die Arbeit deren Gesundheit sowie das ungeborene Kind gefährdet. Gemäß § 11 MuSchG steht ihr in diesem Fall die Entgeltfortzahlung für die Dauer des Beschäftigungsverbots zu.

Basis der Entgeltfortzahlung: Durchschnittsverdienst aus 13 Wochen

Um die Bezüge der werdenden Mutter während des Beschäftigungsverbots zu berechnen, ziehen Sie den Durchschnittsverdienst in den 13 Wochen bzw. drei Monaten (bei monatlicher Abrechnung) vor dem Arbeitsverbot als Basis heran. War die Arbeitnehmerin bisher nur für einen kürzeren Zeitraum beschäftigt, so bildet dieser die Berechnungsgrundlage.

Ermittlung des korrekten Zeitraums

Fraglich ist nun, ab welchem Zeitpunkt korrekterweise gerechnet werden muss. Hierfür brauchen Sie das Datum, ab dem das Beschäftigungsverbot gültig ist. Das Ende des 13-Wochen-Zeitraums ist der letzte Tag des vorangegangenen Monats. Von hier aus rechnen Sie nun 13 Wochen oder drei Monate rückwärts.

Beispiel: Die Schwangere erhält ab 25. November 2016 ein Beschäftigungsverbot. Der Referenzzeitraum erstreckt sich bei monatlicher Abrechnung auf 1. August bis 31. Oktober 2016.

Mehr Informationen unter: http://bit.ly/Mutterschutz-Auswirkungen-eines-Beschäftigungsverbots-auf-die-Entgeltzahlung

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