Regulierung ersetzt wieder einmal gesunden Menschenverstand…

…oder es wird erst „umgedacht“ wenn der Druck nur groß genug ist? Dabei ist „gute Führung“ gar nicht so schwer.

 

Im Januar hat die Bundesregierung einen Gesetz­entwurf in den Bundestag eingebracht, der vorsieht, dass zukünftig auch psy­chische Belastungen im Arbeitsschutz­gesetz berücksichtigt werden sollen. Dieser Entwurf, der am 21. Februar 2013 in erster Lesung im Bundestag beraten und an die zustän­digen Ausschüsse überwiesen wurde, sieht für § 4 Nr. 1 ArbSchG eine Ergän­zung dahingehend vor, dass die Gesund­heitsgefährdung nunmehr als „physische und psychische“ definiert wird. Zudem sind im Rahmen der nach § 5 Abs. 3 Arb­SchG zu berücksichtigenden Gefähr­dungsfaktoren auch „psychische Belas­tungen bei der Arbeit“ einzubeziehen.

 

Richtig oder nicht?

 

 

Faktisch waren 2012 in Deutschland psychische Störungen für mehr als 53 Millionen Krankheitstage verantwortlich. Bereits 41 Prozent der Frühberentungen haben psychische Ursachen. Termin- und Leistungsdruck, dauernde Arbeitsunterbrechungen und Wochenendarbeit: Fast die Hälfte der Deutschen klagt darüber, dass psychische Belastungen im Berufsalltag stark zugenommen hät­ten.

 

 

Bis vor wenigen Jahren fristete dieses The­ma noch ein Schattendasein. Doch mit der ständigen Zunahme von Krankheitsfällen gewinnt das betriebliche Gesundheitsmanagement, mit dem präventiv gegen psychische Erkrankungen vorgegangen werden kann, zunehmend an Bedeutung.

 

 

Nach den 2012er Zahlen und aufgeschreckt durch „Stressreport Deutschland 2012“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin geht dieser Prozess der „Bedeutungszunahme“ der Bundesregierung wohl nicht schnell genug.

 

 

Bislang war diese Frage gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. In den §§ 3, 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist lediglich vorgesehen, dass der Arbeitge­ber den Arbeitsplatz des Mitarbeiters so zu gestalten hat, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit vermieden und die verbleibende Gefährdung mög­lichst gering gehalten wird. Aus dieser allgemeinen Verpflichtung wurde in der Vergangenheit bereits abgeleitet, dass der Arbeitgeber auch dafür Sorge tragen muss, die Arbeitnehmer vor allen Fakto­ren zu schützen, die eine psychische Er­krankung auslösen können.

 

 

Eigentlich ein Trauerspiel, dass uns die Bundesregierung nun mit dem Zeigefinger unter die Nase reiben muss, dass es eine physische und psychische Gesundheit gibt.

 

 

Aber wahrscheinlich tut sie wohl daran. Denn scheinbar ist das vielen Führungsverantwortlichen eben nicht bewusst – die Zahlen sprechen nun einmal eine deutliche Sprache.

 

 

Frank Weber
www.weber-advisory.com & www.shikar.com  

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