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Übergewicht: Kündigung wegen 200 kg Gewicht nicht zulässig

Das persönliche Körpergewicht ist Privatsache, könnte man meinen. In einem aktuellen Fall, mit dem sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf auseinandersetzen musste, ging es allerdings genau um dieses Thema. Mit 200 kg war ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber offensichtlich deutlich zu schwer. Hier stand nämlich eine ausgesprochene Kündigung aufgrund des starken Übergewichts des Arbeitnehmers auf dem Prüfstand.

Der Fall: Kündigung wegen Übergewicht

Alles drehte sich um den Mitarbeiter eines Landschaftsbauunternehmens, der bei einer Körpergröße von 1,94 m rund 200 Kilogramm auf die Waage brachte. Bereits seit 1985 war der Arbeitnehmer in dem Betrieb beschäftigt. Nach Gesprächen über sein Übergewicht willigte dieser im Frühjahr 2014 ein, an einem Gesundheitsprogramm teilzunehmen, das von einem spezialisierten Adipositaszentrum veranstaltet wurde. Das Problem war, dass der Arbeitnehmer nach dem Ende dieses Programms ein völlig unverändertes Gewicht präsentierte. Daraufhin erhielt der Arbeitnehmer am 29. Juli 2015 die ordentliche Kündigung zum 28. Februar 2016.

Mehr Informationen unter: http://bit.ly/Übergewicht-Kündigung-wegen-200-kg-Gewicht-nicht-zulässig

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