Gem. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitern zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Entgelt monatlich eine Zusatzleistung von bis zu 44 Euro steuerfrei und ohne Erhebung von Sozialabgaben zukommen lassen, wenn diese nicht direkt über das Entgelt in Euro und Cent, sondern in Form von Sachleistungen ausgezahlt werden. Welche Möglichkeiten bietet also der Sachbezug von 44 Euro? Das kostenlose Whitepaper von Edenred bietet Ihnen eine gute Übersicht.
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