Rechtsprechung, Gesetzesentwurf und Handlungsempfehlungen für die betriebliche Praxis
Rechtsprechung, Gesetzesentwurf und Handlungsempfehlungen für die betriebliche Praxis
Die tägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern ist nach den Vorgaben des EuGH und des BAG vom Arbeitgeber zu erfassen. Diese Auffassung hat sich auch der Gesetzgeber zu eigen gemacht, der inzwischen einen Referentenentwurf zur Anpassung des ArbZG vorgelegt hat.
Wir klären Sie insbesondere über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens und die praktischen Konsequenzen auf, die sich aus der Rechtsprechung ergeben.
Einleitung:
Bereits im September 2022 hat der BAG in einem nicht nur in der Fachpresse viel beachteten Beschluss die "Leitplanken" zur Erfassung der (werktäglichen) Arbeitszeit von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber neu justiert. Das Gericht setzte damit „Vorgaben“ des EuGH um, der eine solche aus europarechtlichen Vorgaben herleitet.
Besteht aber auf Grundlage der Entscheidung des BAG – wie mitunter in der Presse kommentiert wurde – eine Pflicht zur (Wieder-)Einführung der Stechuhr? Oder lässt die Entscheidung nach wie vor einen Spielraum, um weiterhin rechtskonform flexible, in der Praxis weit verbreitete Arbeitszeitmodelle, z.B. die Vertrauensarbeitszeit, fortzuführen?
Im Rahmen des Webinars stellen wir für die Sie die aktuelle Rechtslage – unter Beachtung des Beschlusses des BAG und der Aktivitäten des Gesetzgebers – dar. Sie erhalten einen Überblick, welche Auswirkungen diese auf die betriebliche Praxis mit den bislang dort anerkannten flexiblen Arbeitszeitmodellen hat und ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Handlungsbedarf und sogar eine Umsetzungspflicht für Unternehmen bestehen. Es wird Ihnen zudem eine Handreiche gegeben, wie Sie auf diese Entwicklungen reagieren können bzw. auch sollen.
Inhalte:
* Darstellung der wesentlichen Inhalte der Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung
* Inhalt des Referentenentwurfs zur Anpassung des ArbZG
* Stand des Gesetzgebungsverfahrens
* Handlungsempfehlungen für Unternehmen (gegenwärtig und in Zukunft)
* Auswirkungen auf die Vertrauensarbeitszeit?!
Ihr Nutzen:
Methode:
Vortrag mit Diskussion
Zielgruppe:
Personalleiter
Personalreferenten
Entscheidungsträger im HR-Bereich
Geschäftsführer/Vorstände
Sonstige Führungskräfte im HR-Bereich
Ihr Referent:
Dr. Alexander Bissels
Herr Dr. Alexander Bissels ist Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei CMS Hasche Sigle. Er berät Unternehmen auf sämtlichen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Herr Dr. Bissels ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. Mitherausgeber der Monographie "Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen in der unternehmerischen Praxis" sowie eines Praxiskommentars zum AÜG. Darüber hinaus hält er regelmäßig Vorträge zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen.
Herr Bissels wird im JUVE-Handbuch als einer der führenden Anwälte im Arbeitsrecht genannt und empfohlen ("berät uns auf höchstem Niveau in allen Fragen des Arbeitsrechts, herausragend", Mandant; "exzellentes Fachwissen, ergebnis-orientierte, faire Verhandlungsführung", Wettbewerber).
Im Jahr 2005 schloss sich Alexander Bissels CMS an; er ist seit 2013 Partner der Kanzlei und Mitglied des Entwicklungsteams für das IT-Tool von CMS zum Fremdpersonaleinsatz (CMS FPE).
Unternehmensprofil:
Wenn Sie in Deutschland unternehmerisch tätig sind oder Geschäftsbeziehungen unterhalten und eine Rechtsberatung benötigen, sind wir die richtigen Ansprechpartner, auch und insbesondere bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten. In den wichtigen Wirtschaftszentren des Landes ist CMS mit mehr als 600 Anwältinnen und Anwälten (über 100 davon sind im Arbeitsrecht tätig) vertreten. Diese sind bestens mit den relevanten juristischen Fragestellungen vertraut und erarbeiten wirtschaftlich orientierte Lösungen.
Dies ist ein Vortrag im Rahmen der
HRnetworx Online Fachkonferenz
Seitdem das Bundesarbeitsgericht im September 2022 geurteilt hat, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden zu erfassen.
Das Urteil ist eine direkte Ableitung eines 2019er EuGH-Entscheides, welcher Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Organisation bzw. ein System zu schaffen und einzuführen, mit dem Arbeitnehmer:innen geleistete Arbeitsstunden standardisiert erfassen können.
In der Online Fachkonferenz „Zeitwirtschaft – jetzt wird’s Zeit“ widmen wir uns praktischen Tools zur Zeiterfassung (und zur Personaleinsatzplanung).
Wir geben Ihnen Tipps zur Umsetzung und Hintergründe zum Gesetz an die Hand.
Als Initiator und Veranstalter dieser Online Fachkonferenz laden wir Sie hierzu herzlich ein.
Wir würden uns freuen, Sie als Teilnehmer begrüßen zu dürfen. Melden Sie sich gleich kostenfrei an. Selbst wenn Sie nicht live teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, sich anzumelden und im Anschluss die Aufzeichnung anzusehen sowie mit unseren Referenten:innen in Kontakt zu treten.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und auf eine bereichernde Konferenz!
09:00 - 09:05 Uhr:
Begrüßung durch Moderator Martin Müller
09:05 - 09:35 Uhr:
Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit – zur Theorie und zur Wirklichkeit!
Dr. Alexander Bissels, Fachanwalt für Arbeitsrecht, CMS-HS
09:40 - 10:10 Uhr:
Zeit/Geld/Wert – Überstunden sinnvoll nutzen
Dr. Thomas Haßlöcher, Geschäftsführer, PensExpert GmbH
10:15 - 10:45 Uhr:
So digitalisieren Sie Ihre Arbeitszeiterfassung
Ilayda Cukur, Inbound Account Executive, EVERYDAY SOFTWARE S.L. c/o Factorial HR
- Geschäftsführer / Vorstand
- Personalleiter
- Recruiter
- Personalentscheider
- Personalentwickler
- Organisationsentwickler
- Vertreter der Branche und Interessierte aller Art.
10:00 - 10:20 Uhr
Wenn Zeitwirtschaft, dann (mit) HRworks!
Huma Cheema, Sales Development Managerin, HRworks GmbH
https://hrnetworx.com/webco/anmeldung/zeit1306
Sie stehen für das Thema ein und möchten Ihre Lösung bzw. Ihr Thema zielgerichtet platzieren? Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an +49 (0)421 166 981 31 oder schreiben uns eine E-Mail an Ralf.Menzel@business-leads.net.
Die tägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern ist nach den Vorgaben des EuGH und des BAG vom Arbeitgeber zu erfassen. Diese Auffassung hat sich auch der Gesetzgeber zu eigen gemacht, der inzwischen einen Referentenentwurf zur Anpassung des ArbZG vorgelegt hat.
Wir klären Sie insbesondere über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens und die praktischen Konsequenzen auf, die sich aus der Rechtsprechung ergeben.
Einleitung:
Bereits im September 2022 hat der BAG in einem nicht nur in der Fachpresse viel beachteten Beschluss die "Leitplanken" zur Erfassung der (werktäglichen) Arbeitszeit von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber neu justiert. Das Gericht setzte damit „Vorgaben“ des EuGH um, der eine solche aus europarechtlichen Vorgaben herleitet.
Besteht aber auf Grundlage der Entscheidung des BAG – wie mitunter in der Presse kommentiert wurde – eine Pflicht zur (Wieder-)Einführung der Stechuhr? Oder lässt die Entscheidung nach wie vor einen Spielraum, um weiterhin rechtskonform flexible, in der Praxis weit verbreitete Arbeitszeitmodelle, z.B. die Vertrauensarbeitszeit, fortzuführen?
Im Rahmen des Webinars stellen wir für die Sie die aktuelle Rechtslage – unter Beachtung des Beschlusses des BAG und der Aktivitäten des Gesetzgebers – dar. Sie erhalten einen Überblick, welche Auswirkungen diese auf die betriebliche Praxis mit den bislang dort anerkannten flexiblen Arbeitszeitmodellen hat und ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Handlungsbedarf und sogar eine Umsetzungspflicht für Unternehmen bestehen. Es wird Ihnen zudem eine Handreiche gegeben, wie Sie auf diese Entwicklungen reagieren können bzw. auch sollen.
Inhalte:
* Darstellung der wesentlichen Inhalte der Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung
* Inhalt des Referentenentwurfs zur Anpassung des ArbZG
* Stand des Gesetzgebungsverfahrens
* Handlungsempfehlungen für Unternehmen (gegenwärtig und in Zukunft)
* Auswirkungen auf die Vertrauensarbeitszeit?!
Ihr Nutzen:
Methode:
Vortrag mit Diskussion
Zielgruppe:
Personalleiter
Personalreferenten
Entscheidungsträger im HR-Bereich
Geschäftsführer/Vorstände
Sonstige Führungskräfte im HR-Bereich
Ihr Referent:
Dr. Alexander Bissels
Herr Dr. Alexander Bissels ist Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei CMS Hasche Sigle. Er berät Unternehmen auf sämtlichen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Herr Dr. Bissels ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. Mitherausgeber der Monographie "Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen in der unternehmerischen Praxis" sowie eines Praxiskommentars zum AÜG. Darüber hinaus hält er regelmäßig Vorträge zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen.
Herr Bissels wird im JUVE-Handbuch als einer der führenden Anwälte im Arbeitsrecht genannt und empfohlen ("berät uns auf höchstem Niveau in allen Fragen des Arbeitsrechts, herausragend", Mandant; "exzellentes Fachwissen, ergebnis-orientierte, faire Verhandlungsführung", Wettbewerber).
Im Jahr 2005 schloss sich Alexander Bissels CMS an; er ist seit 2013 Partner der Kanzlei und Mitglied des Entwicklungsteams für das IT-Tool von CMS zum Fremdpersonaleinsatz (CMS FPE).
Unternehmensprofil:
Wenn Sie in Deutschland unternehmerisch tätig sind oder Geschäftsbeziehungen unterhalten und eine Rechtsberatung benötigen, sind wir die richtigen Ansprechpartner, auch und insbesondere bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten. In den wichtigen Wirtschaftszentren des Landes ist CMS mit mehr als 600 Anwältinnen und Anwälten (über 100 davon sind im Arbeitsrecht tätig) vertreten. Diese sind bestens mit den relevanten juristischen Fragestellungen vertraut und erarbeiten wirtschaftlich orientierte Lösungen.
Dies ist ein Vortrag im Rahmen der
HRnetworx Online Fachkonferenz
Seitdem das Bundesarbeitsgericht im September 2022 geurteilt hat, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden zu erfassen.
Das Urteil ist eine direkte Ableitung eines 2019er EuGH-Entscheides, welcher Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Organisation bzw. ein System zu schaffen und einzuführen, mit dem Arbeitnehmer:innen geleistete Arbeitsstunden standardisiert erfassen können.
In der Online Fachkonferenz „Zeitwirtschaft – jetzt wird’s Zeit“ widmen wir uns praktischen Tools zur Zeiterfassung (und zur Personaleinsatzplanung).
Wir geben Ihnen Tipps zur Umsetzung und Hintergründe zum Gesetz an die Hand.
Als Initiator und Veranstalter dieser Online Fachkonferenz laden wir Sie hierzu herzlich ein.
Wir würden uns freuen, Sie als Teilnehmer begrüßen zu dürfen. Melden Sie sich gleich kostenfrei an. Selbst wenn Sie nicht live teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, sich anzumelden und im Anschluss die Aufzeichnung anzusehen sowie mit unseren Referenten:innen in Kontakt zu treten.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und auf eine bereichernde Konferenz!
09:00 - 09:05 Uhr:
Begrüßung durch Moderator Martin Müller
09:05 - 09:35 Uhr:
Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit – zur Theorie und zur Wirklichkeit!
Dr. Alexander Bissels, Fachanwalt für Arbeitsrecht, CMS-HS
09:40 - 10:10 Uhr:
Zeit/Geld/Wert – Überstunden sinnvoll nutzen
Dr. Thomas Haßlöcher, Geschäftsführer, PensExpert GmbH
10:15 - 10:45 Uhr:
So digitalisieren Sie Ihre Arbeitszeiterfassung
Ilayda Cukur, Inbound Account Executive, EVERYDAY SOFTWARE S.L. c/o Factorial HR
- Geschäftsführer / Vorstand
- Personalleiter
- Recruiter
- Personalentscheider
- Personalentwickler
- Organisationsentwickler
- Vertreter der Branche und Interessierte aller Art.
10:00 - 10:20 Uhr
Wenn Zeitwirtschaft, dann (mit) HRworks!
Huma Cheema, Sales Development Managerin, HRworks GmbH
https://hrnetworx.com/webco/anmeldung/zeit1306
Sie stehen für das Thema ein und möchten Ihre Lösung bzw. Ihr Thema zielgerichtet platzieren? Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an +49 (0)421 166 981 31 oder schreiben uns eine E-Mail an Ralf.Menzel@business-leads.net.