Die bisher freiwillige Entgeltbescheinigungsrichtlinie 2009 wird durch eine Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) abgelöst, die die Inhalte der Bescheinigungen für alle Arbeitgeber verbindlich regelt. Die EBV tritt zum 1. Juli 2013 in Kraft. Arbeitgeber müssen dann eventuell ihre Bescheinigungen anpassen. Dies dürfte in den IT- und Personalabteilungen der Unternehmen zunächst wieder einmal zu erhöhten Arbeitsaufwänden führen. Mittel- und langfristig sollten sich jedoch auf Arbeitgeberseiten Entlastungen in den Arbeitsabläufen bei Neueinstellungen von Beschäftigten und im Bereich des Bescheinigungswesens erzielen lassen. Die Inhalte der Verordnung orientieren sich überwiegend an der bisherigen Richtlinie. Dort sind die Mindestinhalte für eine Entgeltbescheinigung festgelegt. Die Verordnung regelt als Neuerungen:
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Die neue Entgeltbescheinigungsverordnung finden Sie unter nachfolgendem Link: