Betriebliches Eingliederungsmanagement ermöglicht individuelle Lösungen – Nach langer Krankheit zurück in den Beruf.

Rund 90 Tage haben Unternehmen im vergangenen Jahr gebraucht, um eine Stelle neu zu besetzen, etwa einen Monat mehr als geplant. Und bis neue Mitarbeiter umfassend eingearbeitet sind, vergeht auch noch mal wertvolle Zeit, in der Projekte sich verzögern oder Aufträge liegen bleiben. Für Unternehmen ist es daher wichtig, gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. Manchmal scheint das auf den ersten Blick allerdings schwierig, beispielsweise wenn nach einer längeren Krankheit klar wird, dass die vorherige Tätigkeit nicht mehr in der gewohnten Form ausgeführt werden kann. 

War der Betroffene in den vergangenen zwölf Kalendermonaten sechs Wochen lang – am Stück oder aufsummiert - krankgeschrieben, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihm ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Für die Personalabteilung des Unternehmens muss das keine zusätzliche Belastung sein: Im Rahmen einer BEM-Plus Betreuung übernehmen die BEM-Plus Berater von TÜV Rheinland die gesamte Abwicklung des Verfahrens von der ersten Information der betroffenen Beschäftigten bis zum Abschluss des Verfahrens und der Dokumentation des BEM-Verlaufes. Dabei profitieren sowohl das Unternehmen als auch die Beschäftigten: Kein BEM ist wie das andere. Dann ist es gut, dass wir auf vielfältige Erfahrungen aus den von uns betreuten Fällen zurückgreifen können. So gelingt es uns, alle Möglichkeiten des BEM und der Sozialgesetzgebung zu nutzen. Dadurch finden wir für die meisten Beschäftigten passende Lösungen und können die Arbeitskraft für das Unternehmen erhalten. Gewinner sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Der Arbeitgeber kann weiter auf die Erfahrung und das Fachwissen der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters setzen und der Betroffene kann seine Tätigkeit in dem vertrauten Unternehmen weiter ausüben. 

Einzigartige Fälle – individuelle Lösungen

Hinter jedem BEM-Fall steht ein individuelles Schicksal. Da wir als BEM-Plus Berater der Schweigepflicht unterliegen, erfahren wir oft sehr viel über die Hintergründe einer langen oder wiederkehrenden Erkrankung. Das hilft uns, die Situation umfassend einzuschätzen und individuell zu beraten. Gemeinsam mit dem Mitarbeiter und den Beteiligten im Unternehmen – je nach Fall sind das Führungskräfte,  Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit – überlegen wir, ob und unter welchen Bedingungen eine Rückkehr an den vorherigen Arbeitsplatz möglich ist. Alternativ loten wir aus, welche anderen Beschäftigungsmöglichkeiten im Unternehmen bestehen. Dabei ist viel möglich, wie die folgenden Fälle zeigen:

Beschäftigungssicherungszuschuss nach Depression 

Aufgrund einer schweren Depression war die Mitarbeiterin einer Landesbehörde wiederholt arbeitsunfähig und fiel schließlich für sechs Monate komplett aus. Zur Wiedereingliederung der 54-Jährigen beantragen die BEM-Plus-Berater von TÜV Rheinland einen Beschäftigungssicherungszuschuss beim Integrationsamt. Damit kann die Mitarbeiterin an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und durch geeignete Therapien sukzessive zu ihrer früheren Leistungsfähigkeit zurückfinden.

Unterstützung bei eingeschränktem Sehvermögen

Ein eingeschränktes Sehvermögen führte bei einer kaufmännischen Mitarbeiterin eines Autohauses dazu, dass sie ihre Arbeit nicht mehr ausführen konnte. Im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements stellen die BEM-Plus Experten bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das ermöglichte es, den Arbeitsplatz sehbehindertengerecht auszustatten, sodass die 42-Jährige weiter in ihrem Beruf arbeiten konnte.

Wie vielschichtig ein BEM sein kann, zeigen zwei ausführliche Case Studies. Hier geht es zu den Beispielen aus der Produktion und der Verwaltung

Sie möchten noch mehr zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement wissen? Hier erfahren Sie mehr.

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