Seitdem das Bundesarbeitsgericht im September 2022 geurteilt hat, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden zu erfassen.
Das Urteil ist eine direkte Ableitung eines 2019er EuGH-Entscheides, welcher Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Organisation bzw. ein System zu schaffen und einzuführen, mit dem Arbeitnehmer:innen geleistete Arbeitsstunden standardisiert erfassen können.
In der Online Fachkonferenz „Zeitwirtschaft – jetzt wird’s Zeit“ widmen wir uns praktischen Tools zur Zeiterfassung (und zur Personaleinsatzplanung).
Wir geben Ihnen Tipps zur Umsetzung und Hintergründe zum Gesetz an die Hand.
Als Initiator und Veranstalter dieser Online Fachkonferenz laden wir Sie hierzu herzlich ein.
Wir würden uns freuen, Sie als Teilnehmer begrüßen zu dürfen. Melden Sie sich gleich kostenfrei an. Selbst wenn Sie nicht live teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, sich anzumelden und im Anschluss die Aufzeichnung anzusehen sowie mit unseren Referenten:innen in Kontakt zu treten.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und auf eine bereichernde Konferenz!
09:00 - 09:05 Uhr:
Begrüßung durch Moderator Martin Müller
09:05 - 09:35 Uhr:
Quo vadis Arbeitszeit: Auf dem Weg zurück zur Stechuhr?
Dr. Alexander Bissels, Fachanwalt für Arbeitsrecht, CMS-HS
09:40 - 10:10 Uhr:
2. Vortrag
Ihre Vortragsmöglichkeit
10:15 - 10:45 Uhr:
Vortragstitel folgt
Speaker:in von PensExpert GmbH
10:50 - 11:20 Uhr
4. Vortrag
Ihre Vortragsmöglichkeit
11:25 - 11:55 Uhr
5. Vortrag
Ihre Vortragsmöglichkeit
12:00 - 12:30 Uhr
6. Vortrag
Ihre Vortragsmöglichkeit
- Geschäftsführer / Vorstand
- Personalleiter
- Recruiter
- Personalentscheider
- Personalentwickler
- Organisationsentwickler
- Vertreter der Branche und Interessierte aller Art.
Ab 10:00 Uhr:
Vortragstitel folgt
20min Pitch von HRworks GmbH
Ab 10:20 Uhr
Ihre Vortragsmöglichkeit
20min Pitch
https://hrnetworx.com/webco/anmeldung/zeit1306
Sie stehen für das Thema ein und möchten Ihre Lösung bzw. Ihr Thema zielgerichtet platzieren? Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an +49 (0)421 166 981 31 oder schreiben uns eine E-Mail an Ralf.Menzel@business-leads.net.
Seitdem das Bundesarbeitsgericht im September 2022 geurteilt hat, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden zu erfassen.
Das Urteil ist eine direkte Ableitung eines 2019er EuGH-Entscheides, welcher Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Organisation bzw. ein System zu schaffen und einzuführen, mit dem Arbeitnehmer:innen geleistete Arbeitsstunden standardisiert erfassen können.
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