Seitdem das Bundesarbeitsgericht im September 2022 geurteilt hat, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden zu erfassen.
Das Urteil ist eine direkte Ableitung eines 2019er EuGH-Entscheides, welcher Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Organisation bzw. ein System zu schaffen und einzuführen, mit dem Arbeitnehmer:innen geleistete Arbeitsstunden standardisiert erfassen können.
In der Online Fachkonferenz „Zeitwirtschaft – jetzt wird’s Zeit“ widmen wir uns praktischen Tools zur Zeiterfassung (und zur Personaleinsatzplanung).
Wir geben Ihnen Tipps zur Umsetzung und Hintergründe zum Gesetz an die Hand.
Als Initiator und Veranstalter dieser Online Fachkonferenz laden wir Sie hierzu herzlich ein.
09:00 - 09:05 Uhr:
Begrüßung durch Moderator Martin Müller
09:05 - 09:35 Uhr:
Zeitwirtschaft - Jetzt wird's Zeit
Claudia Knuth, Partnerin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, LUTZ | ABEL
09:40 - 10:10 Uhr:
Zeitwirtschaft & Payroll aktuell – was Sie wissen sollten!
Markus Matt, externer Payroll- und HR-Experte, freier Journalist, SP_Data
10:15 - 10:45 Uhr:
Einfache und zuverlässige Zeiterfassung in einer mobilen Arbeitswelt
Clemens Hennige, Leiter Vertrieb, Peras
10:50 - 11:20 Uhr
Zeiterfassung ist Pflicht - wie kann ich das ideal für mein Unternehmen umsetzen?
Kevin Wünsch, Senior Sales Manager, HRlab
11:25 - 11:55 Uhr
Vortragstitel folgt
RESERVIERT
- Geschäftsführer / Vorstand
- Personalleiter
- Recruiter
- Personalentscheider
- Personalentwickler
- Organisationsentwickler
- Vertreter der Branche und Interessierte aller Art.
https://hrnetworx.com/webco/anmeldung/12-november-zeitwirtschaft
Link zur OPD Anmeldung: https://hrnetworx.com/webco/anmeldung/21-11-opd-zeitwirtschaft
Sie stehen für das Thema ein und möchten Ihre Lösung bzw. Ihr Thema zielgerichtet platzieren? Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an +49 (0)421 166 981 31 oder schreiben uns eine E-Mail an Ralf.Menzel@business-leads.net.
Seitdem das Bundesarbeitsgericht im September 2022 geurteilt hat, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden zu erfassen.
Das Urteil ist eine direkte Ableitung eines 2019er EuGH-Entscheides, welcher Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Organisation bzw. ein System zu schaffen und einzuführen, mit dem Arbeitnehmer:innen geleistete Arbeitsstunden standardisiert erfassen können.
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